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Hausordnung der Tanzschule marcDAUMAS - (nachfolgend: TANZSCHULE)

1. Geltungsbereich
1.1 Mit Betreten der Räumlichkeiten der TANZSCHULE erkennen die Kunden und Besucher der TANZSCHULE (nachfolgend „BESUCHER") die an den Tanzstunden und Tanzkreisen der TANZSCHULE teilnehmen oder sich in den Räumlichkeiten der TANZSCHULE aufhalten, die Geltung dieser Hausordnung an.

1.2. Die Hausordnung gilt für alle Flächen und Räumlichkeiten der TANZSCHULE, einschließlich aller Zuwege sowie Außen-, Frei und Parkflächen (nachfolgend: RÄUMLICHKEITEN).

1.3. Die Hausordnung gilt für alle BESUCHER der RÄUMLICHKEITEN und alle sonstigen Personen, egal aus welchem Grund diese die ANLAGEN betreten und unabhängig davon, ob eine Veranstaltung der TANZSCHULE durchgeführt wird.

1.4. Zuwiderhandlungen gegen die Bestimmungen der Hausordnung können zu einem sofortigem Verweis, einem Ausschluss von Veranstaltungen oder in schweren Fällen zu einem dauerhaften Hausverbot führen.

1.5. Der TANZSCHULE steht in den RÄUMLICHKEITEN und auf dem dazugehörigen Gelände das alleinige Hausrecht gem. Ziffer 2 zu.

2. Hausrecht
2.1. BESUCHER haben den Anweisungen der Mitarbeiter der TANZSCHULE zwecks Ausübung ihres Hausrechts, unbedingt Folge zu leisten. BESUCHER haben sich so zu verhalten, dass keine anderen Personen geschädigt, gefährdet oder mehr als nach den Umständen unvermeidbar behindert oder belästigt werden.

2.2. BESUCHER unter 16 Jahren wird der Zutritt zu den RÄUMLICHKEITEN nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten oder bei Vorlage einer schriftlichen Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten gestattet (gemäß JuSchG). Erziehungsberechtigte haben ihre Aufsichtspflicht zu gewährleisten.

2.3. BESUCHERN wird der Zutritt zu den RÄUMLICHKEITEN verweigert oder diese werden den RÄUMLICHKEITEN verwiesen, wenn diese: 2.4.    Es ist nicht gestattet Tiere jeglicher Art in die RÄUMLICHKEITEN mitzunehmen.

  • die Anordnungen der TANZSCHULE nicht befolgen,
  • erkennbar unter Alkohol- oder Drogeneinfluss stehen,
  • erkennbar gewaltbereit oder zur Anstiftung zu Gewalttaten bereit sind,
  • bei denen ein Hausverbot besteht,
  • erkennbar die Absicht haben, die Veranstaltungen der TANZSCHULE zu stören oder
  • verbotene oder gefährliche Gegenstände mit sich führen.
  • 3. Verhalten
    3.1. BESUCHER haben die öffentlichen Zugänge zu den RÄUMLICHKEITEN zu benutzen.

    3.2. Sämtliche in der Anlage gefundenen Gegenstände sind der TANZSCHULE zu übergeben.

    3.3. Personen- oder Sachschäden, sind der TANZSCHULE unverzüglich mitzuteilen.

    3.4. Sämtliche technische Einrichtungen wie Feuermelder, Hydranten, elektrische Verteilungs- und Schalttafeln, Fernsprechverteiler sowie Heiz- und Lüftungsanlagen müssen durch die BESUCHER frei zugänglich und unverstellt bleiben. Alle Auf- und Abgänge sowie die Rettungswege und Notausgänge sind uneingeschränkt freizuhalten.

    3.5. BESUCHERN ist es untersagt:
    • Veranstaltungen der TANZSCHULE zu stören;
    • politische Propaganda und Handlungen, rassistische, fremdenfeindliche, verfassungsfeindliche Parolen oder Embleme zu verwenden oder zu verbreiten bzw. durch Gesten eine rechtsradikale Haltung kund zu tun;
    • nicht für die allgemeine Benutzung vorgesehene Bauten und Einrichtungen, insbesondere Fassaden, Zäune, Mauern, Umfriedungen, Absperrungen, Beleuchtungsanlagen, Kamerapodeste, Bäume, Masten aller Art und Dächer zu besteigen oder zu übersteigen;
    • Fluchttreppenhäuser der RÄUMLICHKEITEN zu benutzen, außer wenn zu einer Räumung aufgefordert wird;
    • Bereiche der RÄUMLICHKEITEN (z.B. Funktionsräume und Medienbereiche usw.), die nicht für die Allgemeinheit zugelassen sind, bzw. auf die sich die jeweilige Zutrittsberechtigung nicht erstreckt, zu betreten;
    • mit Gegenständen jeder Art zu werfen, oder Flüssigkeiten jeder Art zu verschütten;
    • Feuer zu entzünden, Feuerwerkskörper, Leuchtkörper, Rauchpulver, Rauchbomben, bengalische Feuer, Raketen, Wunderkerzen oder andere pyrotechnische Gegenstände abzubrennen oder abzuschießen;
    • Werbematerial, Drucksachen, Flugblätter zu verteilen und Sammlungen durchzuführen;
    • Bauliche Anlagen, Einrichtungen, oder Wege zu beschriften, zu bemalen oder zu bekleben oder sonstige Sachen in der Anlage aufzustellen;
    • die RÄUMLICHKEITEN durch das Wegwerfen von Gegenständen, Abfällen, Verpackungen, leeren Behältnissen o.Ä. zu verunreinigen;
    • Verkehrsflächen, Geh- und Fahrwege, Zu- und Abgänge zu den Besucherplätzen und Rettungswege einzuengen oder zu beeinträchtigen;
    • auf den Sitzmöglichkeiten zu stehen;
    • Der Verzehr von Speisen und Getränken ist in den Räumlichkeiten der Tanzschule untersagt.
    • In den Räumlichkeiten der Tanzschule besteht absolutes Rauchverbot.4. Haftung

4.1. Das Betreten der RÄUMLICHKEITEN erfolgt auf eigene Gefahr. Für Personen- und Sachschäden, die durch Dritte verursacht werden, haftet die TANZSCHULE nicht.

4.2. Die Haftung der TANZSCHULE und deren Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen, gleich welcher Art, ist mit Ausnahme von Personenschäden bzw. in den gesetzlich vorgesehenen Fällen auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.

4.3. Die Haftung der TANZSCHULE ist außer bei Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit sowie bei sonstigen Schäden im Falle vorsätzlichen, grob fahrlässigen, fahrlässigen oder leicht fahrlässigen Handelns auf den Ersatz des vorhersehbaren, vertragstypischen Schadens begrenzt.

4.4. Die TANZSCHULE  haftet nicht für den Verlust von Gegenständen, es sei denn, dass der Verlust auf einem schuldhaften Verhalten des Personals der TANZSCHULE beruht.

4.5. Die TANZSCHULE haftet für Hör- und Gesundheitsschäden im Rahmen der gesetzlichen Haftung nur dann, wenn der TANZSCHULE und/oder ihren Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden können.

4.6. Von den vorstehenden Regelungen abweichende, zwischen einem BESUCHER und der TANZSCHULE individualvertraglich schriftlich getroffene Vereinbarungen gehen den vorgenannten Regelungen vor.